Barrierefreiheitserklärung

Barrierefreiheitserklärung gemäß Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)

Stand: 20.06.2025

Allgemeine Information
ADAMEK Facility Service GmbH ist bemüht, ihre Website https://adamek.co.at im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Website fällt in den Geltungsbereich des BaFG, da sie als Dienstleistung für Verbraucher:innen über das Internet erbracht wird und nach dem 28. Juni 2025 betrieben wird.

Angewandte Standards
Die technische Umsetzung erfolgt nach den Kriterien der WCAG 2.1 AA sowie der Norm EN 301 549. Die Prinzipien der wahrnehmbaren, bedienbaren, verständlichen und robusten Gestaltung wurden berücksichtigt.

Umgesetzte Maßnahmen
– Semantisch korrektes HTML mit gekennzeichnetem Hauptinhalt (id="main-content")
– Skiplink zur direkten Navigation zum Hauptinhalt
– Korrekt gesetzte Sprache: lang="de"
– Tastaturbedienbarkeit für alle interaktiven Elemente
– Alternativtexte für alle wesentlichen Bilder
– Kontrast- und Schriftgrößen-Tools (mittels WP Accessibility Plugin)

Nicht barrierefreie Inhalte
– PDF-Dokumente, die vor dem 28.06.2025 veröffentlicht wurden, sind möglicherweise nicht barrierefrei
– Inhalte Dritter (z. B. Karten, eingebettete Dokumente), auf die wir keinen Einfluss haben
– Archivierte Inhalte, die nicht mehr aktualisiert werden

Prüfverfahren
Die Prüfung erfolgte durch einen Selbsttest mit WAVE, Lighthouse und manuellen Screenreader-Checks.
Letzte Prüfung am 20.06.2025.

Feedback & Kontakt
Bitte melden Sie Barrieren oder Probleme per E-Mail an office@adamek.co.at oder telefonisch unter +43 50 2169. Geben Sie bitte die betroffene URL und eine Beschreibung des Problems an.

Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie mit unserer Rückmeldung unzufrieden sein, können Sie sich an folgende Stelle wenden:
Sozialministeriumservice – Landesstelle Oberösterreich
Böhmerwaldstraße 3, 4020 Linz
www.sozialministeriumservice.at

Rechtlicher Hinweis
Diese Erklärung erfolgt gemäß § 4 Abs. 3 BaFG i. V. m. Anlage 3 BaFG.