FAQ & Kundenzufriedenheit

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Kunden

Wir beantworten die häufigsten Fragen zu unseren Dienstleistungen.

Verträge mit ADAMEK kommen ausschließlich auf Basis der ADAMEK-AGB zustande. Abweichende AGB von Kund:innen oder Subunternehmer:innen werden nur anerkannt, wenn ADAMEK diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn ein Angebot schriftlich angenommen oder eine Leistung begonnen wird. Mündliche Absprachen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

Nein. Jegliche Kommunikation mit dem AG oder Bauherrn ist ohne ausdrückliche Zustimmung durch ADAMEK untersagt. Auch dürfen keine Vereinbarungen ohne ADAMEK getroffen werden.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Summe in Höhe des doppelten Auftragswerts ist verpflichtend. ADAMEK kann eine Auskunft bei der Versicherung einholen.

Bei Terminverzug wird eine Vertragsstrafe (Pönale) von mindestens € 500 bzw. 0,5 % des Auftragswertes pro Tag fällig. Auch Zwischentermine sind pönalisiert.

Ja. Die Weitergabe des Auftrags oder Einsatz von Leihpersonal ist nur mit schriftlicher Zustimmung von ADAMEK erlaubt. Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe von 50 % der noch offenen Auftragssumme fällig.

Der Winterdienst umfasst die gesetzlich verpflichtende Schneeräumung und Streuung, nicht jedoch Leistungen wie Schneeabtransport, Dachlawinensicherung oder Schwarzräumung – es sei denn, sie wurden schriftlich gesondert beauftragt.

Bei außergewöhnlichen Wetterlagen (z.  B. gefrierender Regen, extreme Schneemengen) ist ADAMEK von der Räumpflicht befreit, solange die Situation anhält. Die Leistung wird innerhalb von 4 Stunden nach Normalisierung wieder aufgenommen.

Nein. Das Entgelt gilt jeweils für eine ganze Saison (01.11. bis 31.03.) und ist unabhängig vom tatsächlichen Schneefall zu bezahlen. Eine jährliche Indexanpassung (VPI 2015) findet automatisch statt.

ADAMEK prüft Rechnungen innerhalb von 21 Tagen nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Die Zahlungsfrist beginnt erst danach zu laufen.

Die Schlussrechnung ist innerhalb von 3 Monaten nach Abnahme zu legen. Verspätete Rechnungen oder fehlende Unterlagen können zu einem Abzug oder zur Erstellung einer Ersatzrechnung durch ADAMEK führen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 3 Jahre und 6 Monate ab Übergabe des Gesamtprojekts an den Bauherrn – unabhängig vom Fertigstellungszeitpunkt des Subunternehmers. Mängel können auch mehrfach und auf verschiedene Weise geltend gemacht werden.

ADAMEK kann eine Ersatzvornahme beauftragen und alle damit verbundenen Kosten beim Subunternehmer geltend machen. Eine vorherige Mängelrüge ist nicht erforderlich.

Im Winterdienst kann der Vertrag jährlich zum 01. August mit eingeschriebenem Brief gekündigt werden. Bei Subunternehmerverträgen gelten individuelle Vereinbarungen. Ein Rücktritt durch ADAMEK ist bei groben Vertragsverstößen jederzeit möglich.

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